(Picture: Goran Basic / NZZ)

Eine Besteuerung der durch Roboter erbrachten Leistungen wäre eine angemessene Antwort auf den wachsenden Anteil von Robotern an der Wirtschaftsleistung.

(16/01/17)

NZZ

Angesichts des stark ansteigenden Einsatzes von Robotern in vielen Wirtschaftszweigen stellt sich mehr und mehr die Frage, ob Robotern eine eigene Rechtspersönlichkeit zugesprochen werden sollte. In der Tat wird die zunehmende Tendenz, menschliche Arbeitskräfte durch Roboter zu ersetzen, nicht nur zu einem Defizit im Bereich der Steuereinnahmen, sondern auch bei den Sozialversicherungen führen. Ein derartiger Verlust bei einem gleichzeitigen Anstieg der Aufwendungen für Arbeitslose führt dazu, dass die Besteuerung von Robotern unseres Erachtens dringend angesprochen werden sollte.

Definition von Robotern

In diesem Zusammenhang wird man sich zunächst auf eine juristische Definition von Robotern einigen müssen. Auf internationaler Ebene wird bei Robotern insbesondere auf ihre Eigenschaft verwiesen, autonom zu handeln und eigene Entscheidungen zu treffen, also nicht nur auf programmierte Weise zu reagieren.

Sodann erhebt sich die Frage, ob die Einführung einer Steuerpflicht für Roboter aus wirtschaftlicher sowie aus verfassungsrechtlicher Sicht gerechtfertigt ist. Aus wirtschaftlicher Perspektive sei daran erinnert, dass der Gesetzgeber bereits vor mehr als einem Jahrhundert einen Präzedenzfall geschaffen hat mit der Einführung einer neuen Rechtspersönlichkeit für Unternehmen; in der Schweiz gibt es auch eine spezifische Steuerpersönlichkeit für Anlagefonds mit direktem Grundbesitz. Mit Blick auf die Verfassung sei einerseits darauf verwiesen, dass der zunehmende Einsatz von Robotern eine beispiellose Umgestaltung der Arbeitswelt zur Folge haben wird, sowie andererseits auf die historische Schaffung von Kapitalgesellschaften als juristische Personen mit beschränkter Haftung und als alternative wirtschaftliche Akteure. Nun ist es zwar so, dass Roboter eine Aktivität (Arbeit, Dienstleistung) verrichten, die normalerweise bezahlt wird, aber sie verfügen über keine eigene finanzielle Kapazität. Ein Roboter hat kein Eigenkapital, im Gegensatz zu herkömmlichen juristischen Personen. Von daher sollten nicht Roboter als solche, sondern ihre Benutzung besteuert werden.

Ein Roboter hat kein Eigenkapital, im Gegensatz zu herkömmlichen juristischen Personen. Von daher sollten nicht Roboter als solche, sondern ihre Benutzung besteuert werden.

Welche Methoden könnten zur Besteuerung von Robotern angewendet werden? Möglich wäre die Anwendung bestehender Steuern oder die Schaffung neuer spezifischer Steuern. Ausgehend von der Prämisse, dass ein Roboter einen Arbeitnehmer ersetzt, könnte man z. B. ein fiktives Gehalt annehmen, auf das dann eine Art Einkommenssteuer erhoben würde. Eine logische Folge der Zugrundelegung eines fiktiven Gehaltes könnte darin bestehen, für dieses Gehalt auch Sozialversicherungsbeiträge zu erheben. Ausserdem könnten Roboter, die man als Unternehmer betrachten kann, der MWST unterworfen werden. In diesem Zusammenhang sind noch weitere Überlegungen erforderlich, z. B. wie die Aktivitäten des Roboters einem spezifischen Ort zuzuordnen sind; dabei könnten Methoden der Besteuerung der digitalen Wirtschaft möglicherweise Orientierungshilfe bieten.

Art der Steuer

Sollten für die Besteuerung von Robotern stattdessen neue spezifische Steuern geschaffen werden, käme entweder eine Objektsteuer infrage, d. h. steuerpflichtig wäre dann der Eigentümer des Roboters, oder eine Kausalabgabe in Form einer Gebühr auf Roboter, als eine Art Gegenleistung für die Benutzung oder die Vorteile eines vom Staat bewilligten Dienstes. Diese Lösungsansätze scheinen zu diesem Zeitpunkt weniger geeignet.

Schliesslich ist zu beachten, dass in alle Überlegungen zur Besteuerung von durch Roboter erbrachten Leistungen die internationale Dimension mit einzubeziehen ist und dass alle einschlägigen Entwicklungen des internationalen Steuerrechts auf der Ebene der OECD und der Uno berücksichtigt werden müssten.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Besteuerung der durch Roboter erbrachten Leistungen eine mögliche und angemessene Antwort auf das Ausmass und die Geschwindigkeit der Entwicklung von Robotern und ihres Einflusses auf den Arbeitsmarkt wäre. Eine solche Steuer könnte wirksam dadurch konkretisiert werden, dass man Roboter, die Arbeitnehmer ersetzen, der Einkommenssteuer bzw. Roboter, die wie Unternehmer agieren, der MWST unterwerfen würde.

GASTKOMMENTAR von Xavier Oberson